Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre

Kategorie: Steuern | 17. Juni 2019

Auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (sog. „Fünftel-Regelung“) anwendbar. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 1007/18).

Weitere Informationen: Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre

Quelle: www.datev.de

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