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Erleichterung bei der Einreichung von Berichten zu Investmentvermögen nach der KARBV und der KAPrüfbV
Kategorie: Allgemein | 6. September 2018
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass Jahres-, Halbjahres- und Zwischenberichte sowie Prüfberichte zu Investmentvermögen ab sofort nicht mehr in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln sind. Darauf weist die WPK hin.
Weitere Informationen: Erleichterung bei der Einreichung von Berichten zu Investmentvermögen nach der KARBV und der KAPrüfbV
Quelle: www.datev.de