Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Erinnerung: Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September 2024

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juli 2024

Die WPK weist erneut darauf hin, dass die Frist am 30. September 2024 abläuft und nicht weiter verlängert wird. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern.

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Quelle: www.datev.de

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