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Recht

Erfordernis der notariellen Beurkundung bei einem Morgen- oder Brautgabeversprechen

Kategorie: Recht | 7. September 2018

Das bei Heirat in Deutschland gegebene Morgen- oder Brautgabeversprechen bedarf nach hier anwendbarem deutschen Recht notarieller Beurkundung. So entschied das AG München (Az. 527 F 12575/17).

Weitere Informationen: Erfordernis der notariellen Beurkundung bei einem Morgen- oder Brautgabeversprechen

Quelle: www.datev.de

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