Recht
Erfordernis der notariellen Beurkundung bei einem Morgen- oder Brautgabeversprechen
Kategorie: Recht | 7. September 2018
Das bei Heirat in Deutschland gegebene Morgen- oder Brautgabeversprechen bedarf nach hier anwendbarem deutschen Recht notarieller Beurkundung. So entschied das AG München (Az. 527 F 12575/17).
Weitere Informationen: Erfordernis der notariellen Beurkundung bei einem Morgen- oder Brautgabeversprechen
Quelle: www.datev.de