Steuern und Recht
Entschädigung für nicht mehr durchgeführte Teile einer Reise und vorzeitige Rückflüge nach Abbruch des Urlaubs aufgrund Pandemie
Kategorie: Steuern und Recht | 18. Oktober 2022
Das LG Köln entschied zum Anspruch auf Entschädigung für nicht mehr durchgeführten Teile einer Reise und Kostenerstattung für vorzeitige Rückflüge nach Abbruch des Urlaubs wegen Reisebeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (Az. 36 O 231/21).
Quelle: www.datev.de