Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Entschädigung für nicht mehr durchgeführte Teile einer Reise und vorzeitige Rückflüge nach Abbruch des Urlaubs aufgrund Pandemie

Kategorie: Steuern und Recht | 18. Oktober 2022

Das LG Köln entschied zum Anspruch auf Entschädigung für nicht mehr durchgeführten Teile einer Reise und Kostenerstattung für vorzeitige Rückflüge nach Abbruch des Urlaubs wegen Reisebeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (Az. 36 O 231/21).

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Quelle: www.datev.de

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