Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Entlastung für Mieterinnen und Mieter – Faire Aufteilung des CO2-Preises

Kategorie: Steuern und Recht | 11. November 2022

Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Die Bundesregierung will Vermieterinnen und Vermieter ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf jetzt beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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Quelle: www.datev.de

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