Steuern und Recht
Entlastung für Mieterinnen und Mieter – Faire Aufteilung des CO2-Preises
Kategorie: Steuern und Recht | 11. November 2022
Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Die Bundesregierung will Vermieterinnen und Vermieter ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf jetzt beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Quelle: www.datev.de