Steuern und Recht
Entgeltfortzahlung für den Kläger – Kopfschmerzen nachgewiesen
Kategorie: Steuern und Recht | 19. November 2025
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, weil seine Arbeitsunfähigkeit aufgrund nachgewiesener Spannungskopfschmerzen glaubhaft feststand (Az. 3 SLa 138/25).
Quelle: www.datev.de
