Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern

Kategorie: Recht | 24. September 2018

Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Wo die Grenze zum kündigungsbedingten Einkommensverlust verläuft, hat das LSG Niedersachsen-Bremen klargestellt (Az. L 2 EG 8/18).

Weitere Informationen: Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, Pappe- und Kartonabfälle erfolglos ... Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des … [weiterlesen]

Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung ... Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit … [weiterlesen]