Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern

Kategorie: Recht | 24. September 2018

Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Wo die Grenze zum kündigungsbedingten Einkommensverlust verläuft, hat das LSG Niedersachsen-Bremen klargestellt (Az. L 2 EG 8/18).

Weitere Informationen: Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Inflationsrate im September 2023 voraussichtlich +4,5 % ... Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wird die Inflationsrate in Deutschland im … [weiterlesen]

Wohnflächenverordnung: Nutzung von Kellerflächen durch Voreigentümer ... Die Regelungen der Wohnflächenverordnung, die Kellerräume von der Wohnflächenberechnung ausnehmen, sind … [weiterlesen]