Recht
Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern
Kategorie: Recht | 24. September 2018
Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Wo die Grenze zum kündigungsbedingten Einkommensverlust verläuft, hat das LSG Niedersachsen-Bremen klargestellt (Az. L 2 EG 8/18).
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Quelle: www.datev.de