Steuern und Recht
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) – Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Kategorie: Steuern und Recht | 18. Dezember 2024
Das BMF ersetzt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 die Schreiben vom 8. November 2018 und vom 7. November 2019. Hinsichtlich der Einzelheiten zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gilt somit das neue Schreiben (Az. IV C 5 – S 2363/19/10007 :004).
Quelle: www.datev.de