Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt trotz großflächiger Tätowierung

Kategorie: Recht | 25. September 2018

Das VG Magdeburg hat die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, über die Einstellung des Klägers neu zu entscheiden. Die Ablehnung der Einstellung sei rechtswidrig gewesen, da die Fachhochschule sie ausschließlich auf das äußere Erscheinungsbild des Klägers gestützt habe. Derzeit fehle es in Sachsen-Anhalt noch an einer ausreichenden Rechtsgrundlage (Az. 5 A 54/18 MD).

Weitere Informationen: Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt trotz großflächiger Tätowierung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Bundesrat: Mutterschutz auch bei Fehlgeburten ... Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen … [weiterlesen]

Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung: Positionspapier zur Verbesserung der CSRD ... Die Bundesregierung veröffentlichte ein Positionspapier mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der … [weiterlesen]