Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Betriebseinnahmen?

Kategorie: Steuern und Recht | 20. August 2024

Im Anwendungsbereich des § 16 EStG führt die zivilrechtliche Rückabwicklung nach §§ 143, 144 InsO vor Betriebsaufgabe geleisteter Zahlungen des Betriebsinhabers an Insolvenzgläubiger stets zur steuerlichen Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Die Rückflüsse aus der Insolvenzanfechtung sind im Zeitpunkt des Zuflusses keine steuerbaren nachträglichen Betriebseinnahmen. So das FG Baden-Württemberg (Az. 8 K 1180/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG – Anlage 13a 2024 ... Unter Bezugnahme auf das Ergebnis des schriftlichen Verfahrens mit den obersten … [weiterlesen]

IW-Konjunkturprognose: Die deutsche Wirtschaft kommt nicht voran ... Bundesweit thront in diesem Jahr die rote Null: Die deutsche Wirtschaft … [weiterlesen]