Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist Einkommen i. S. d. § 11 SGB II

Kategorie: Recht | 30. November 2018

Das SG Karlsruhe entschied, dass die Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung als Einkommen i. S. des § 11 SGB II zu qualifizieren ist (Az. S 15 AS 2690/18).

Weitere Informationen: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist Einkommen i. S. d. § 11 SGB II

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2025 ... Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort … [weiterlesen]

Keine Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich ... Das VG Koblenz hat die Klage eines im Nebenerwerb tätigen Landwirts … [weiterlesen]