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Recht

Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist Einkommen i. S. d. § 11 SGB II

Kategorie: Recht | 30. November 2018

Das SG Karlsruhe entschied, dass die Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung als Einkommen i. S. des § 11 SGB II zu qualifizieren ist (Az. S 15 AS 2690/18).

Weitere Informationen: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist Einkommen i. S. d. § 11 SGB II

Quelle: www.datev.de

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