Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII

Kategorie: Steuern | 23. Oktober 2018

Das BMF hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 42a SGB VIII) Stellung genommen (Az. IV C 3 – S-2342 / 07 / 0001 :138).

Weitere Informationen: Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Verkehrsunfall: Bundespolizisten trifft Mitschuld an Unfall ... Geschädigte Polizisten tragen nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt Mitschuld an … [weiterlesen]

Deutsche Wirtschaft dürfte 2025 nur stagnieren ... Die deutsche Wirtschaft kann sich nicht aus der Stagnation lösen, Signale … [weiterlesen]