Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016

Kategorie: Steuern | 21. Juni 2019

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146a AO eingeführt worden. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a AO erläutert daher die Vorschrift (Az. IV A 4 – S-0316a / 18 / 10001)

Weitere Informationen: Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

IESBA: 2023 Handbook veröffentlicht ... Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2023 … [weiterlesen]

Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung, hier im Krankengeldbezug, selbst zahlen ... Das ArbG Aachen entschied, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, … [weiterlesen]