Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Eilantrag gegen die Erweiterung des Betriebs des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes Clever Shuttle abgelehnt

Kategorie: Recht | 3. Mai 2019

Das VG Hamburg hat den weiteren Eilantrag des Antragstellers abgelehnt. Clever Shuttle darf daher weiterhin mit bis zu 50 Fahrzeugen und bis zum 2. Februar 2020 ihren App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienst anbieten (Az. 5 E 16/19).

Weitere Informationen: Eilantrag gegen die Erweiterung des Betriebs des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes Clever Shuttle abgelehnt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

BFH zum Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers – Beweisvermutung nach Art. 9 Abs. 1 CMR ... Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine … [weiterlesen]

BFH: Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte ... Der BFH hatte zu entscheiden, nach welchem Maßstab der Gewerbesteuermessbetrag für … [weiterlesen]