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Steuern

Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001

Kategorie: Steuern | 21. August 2018

Das FG Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001 (Az. 1 K 92/18).

Weitere Informationen: Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001

Quelle: www.datev.de

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