Steuern
Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001
Kategorie: Steuern | 21. August 2018
Das FG Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001 (Az. 1 K 92/18).
Weitere Informationen: Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001
Quelle: www.datev.de