Steuern
DStV und BStBK: Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter nach der DSGVO
Kategorie: Steuern | 1. August 2018
DStV und BStBK sehen in den Leistungen der Steuerberater im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung eine eigenverantwortlich erbrachte Fachleistung, sodass auch in diesem Bereich, ebenso wie bei der Finanzbuchhaltung, keine Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den Mandanten nach der DSGVO geschlossen werden müssen.
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Quelle: www.datev.de