Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Drohnenpilot muss nach Absturz nicht für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen einer Raffinerie zahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Februar 2026

Das LG München II hat mit die Klage eines Raffineriebetreibers gegen einen Drohnenpiloten abgewiesen, dessen Drohne auf das Betriebsgelände samt Tanklager gestürzt war (Az. 14 O 4225/24).

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Quelle: www.datev.de

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