Steuern und Recht
Drohnenpilot muss nach Absturz nicht für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen einer Raffinerie zahlen
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Februar 2026
Das LG München II hat mit die Klage eines Raffineriebetreibers gegen einen Drohnenpiloten abgewiesen, dessen Drohne auf das Betriebsgelände samt Tanklager gestürzt war (Az. 14 O 4225/24).
Quelle: www.datev.de
