Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Kategorie: ´PS&K, COVID-19 | 2. März 2021

Am 26. Februar 2021 wurden weitere „steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (drittes Corona-Steuerhilfegesetz) erlassen.

Inhalt dieses Gesetzes ist u. a. die anhaltende Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent wird bis Ende 2022 verlängert. Er gilt allerdings nur auf Speisen. Getränke werden in normaler Höhe, also mit 19 Prozent, versteuert.

Zudem wurde der Verlustrücktrag für die Jahre 2020 sowie 2021 auf zehn Millionen Euro angehoben. Aufgrund des Gesetzes besteht auch die Möglichkeit, eine Stundung für die Nachzahlung der Steuerfestsetzung für 2020 zu beantragen.

Familien wird in 2021 ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt.

Nähere Informationen zum neuen Corona-Steuerhilfegesetz finden Sie hier.

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