Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Dringlichkeitswiderlegung: Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Dezember 2025

Schöpft der Prozessbevollmächtigte eines Klägers im Eilverfahren die Berufungsbegründungsfrist vollständig aus, kann dies die Dringlichkeit des Antrags widerlegen. Dies gelte jedenfalls, wenn kein Sachverhalt dargelegt werde, der die Fristausschöpfung nachvollziehbar erscheinen ließ, hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 3 U 97/25).

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Quelle: www.datev.de

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