Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Daumen hoch für geplante Änderungen des KISTA-Verfahrens

Kategorie: Steuern | 27. Juli 2020

Bereits letztes Jahr deutete ein Eckpunktepapier des BMF positive Änderungen im KISTA-Verfahren an. Einige davon sollen nun im Rahmen des Zweiten Familienentlastungsgesetzes umgesetzt werden. Die bisherige Verwaltungsauffassung, dass bei betrieblichen Konten auf den Kirchensteuerabzug zu verzichten ist, könnte schon bald gesetzlich verankert werden. Der DStV begrüßt die Erleichterungen, die damit für die Praxis einhergehen dürften.

Weitere Informationen: Daumen hoch für geplante Änderungen des KISTA-Verfahrens

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren ... Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei … [weiterlesen]

BFH: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen ... Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, die … [weiterlesen]