Steuern und Recht
„Cum-Ex-Lücke“ beseitigen – Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Mai 2026
Gewinne aus komplexen illegalen Geschäften wie Cum-Ex-Leerverkäufen sollen konsequenter eingezogen werden können. Der Bundesrat am 8. Mai 2026 beschlossen, beim Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.
Quelle: www.datev.de
