Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Countdown für die Corona-Schlussabrechnung: Einreichungsfrist endet am 30. September

Kategorie: Steuern und Recht | 19. August 2024

Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen läuft am 30.09.2024 ab. Darauf weist das BMWK aktuell ausdrücklich nochmals hin. Der DStV ruft alle Kolleginnen und Kollegen, die als Prüfende Dritte in das Verfahren eingebunden sind, auf, ihre Kanzleiorganisation danach auszurichten und – soweit nicht bereits geschehen – tätig zu werden.

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Quelle: www.datev.de

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