´PS&K
Corona – Förderung für Fischereibetriebe
Kategorie: ´PS&K, COVID-19, Fischerei | 1. Juli 2020
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat uns über die aktuell neu veröffentlichten Voraussetzungen incl. der Antragsfrist für Stillegebeihilfen auf Grund von Corona informiert. Diese Nachricht geben wir hiermit gerne weiter. Bei Fragen zur Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Richtlinie zur Förderung von Fischereibetrieben
„Moin,
falls noch nicht bekannt: Die neue „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL) für befristete Stilllegungen von Fischereifahrzeugen auf Grund der COVID-19-Pandemie“ wurde am Freitag veröffentlicht.
Die Stilllegebeihilfe wurde für Krabbenfischer vom 01. Juli bis zum 30. September verlängert. Anträge müssen bis zum 15. Juli gestellt werden. Die bereits vorliegenden Vordrucke für den vorigen Zeitraum können, lt. Landwirtschaftsministerium in Hannover auch für den neuen Zeitraum genutzt werden. (ich habe ihn auch nochmal angehängt)
Wie gehabt, sind die Anträge bei den örtlichen Fischmeistern abzugeben.
Folgendes hat sich, im Vergleich zur vorhergehenden Überbrückungsbeihilfe geändert:
- Die Tagessätze wurden zusammen gefasst und erhöht.
- Es müssen 2019 mindestens 10 t Krabben angelandet worden sein.
- Es gibt keine rückwirkende Stilllegung, d. h. die Stilliegetage müssen im Vorhinein beantragt werden. Förderung wird nur bewilligt für Liegetage, die noch nicht begonnen haben.
- Die Stilliegebeihilfe wird für bis zu 30 Liegetage gezahlt. Es ist also auch möglich z.B. nur 1x oder 2×10 Tage zu liegen. Die Tagesblöcke dürfen weiter nicht kürzer als 10 Tage sein.
Bezüglich des im Erlass unter Absatz c) genannten Stilliegeplanes sind die Angaben zu Ziff. 4 im Beihilfe-Antrag ausreichend.
Wie auch schon in der vorherigen Förderperiode, gilt auch hier wieder, dass bei einem Betrieb mit mehreren Fahrzeugen, diese in dem Zeitraum alle stillliegen müssen.
Bitte umgehend die Betriebe informieren, dass für die
neue Förderperiode (01. Juli bis 30. September) nur Liegetage angerechnet werden,
die vorher – bis zum 15 Juli – angemeldet wurden!!
Mit freundlichem Gruß
Hilke Looden
Fischereiberaterin
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Landwirtschaft
Fachbereich 3.6 – Fischerei –
Mars-la-Tour-Str. 4
26121 Oldenburg
Tel: 0441 801-623
Fax: 0441 81791
hilke.looden@lwk-niedersachsen.de Internet:www.lwk-niedersachsen.de“