Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

Corona – Vorzeitiger Maßnahmebeginn bei Fischereibetrieben

Kategorie: ´PS&K, COVID-19, Fischerei | 3. Juli 2020

Bitte beachten Sie bei Ihren Anträgen auf Überbrückungshilfe, dass Sie erst mit der Maßnahme beginnen dürfen, wenn ein Bewilligungsbescheid vom staatlichen Fischereiamt Bremerhaven vorliegt!

 

Beispiel:  Stilllegeplan vom 10. Juli 2020-19. Juli 2020
Ist der Bewilligungsbescheid bis zum 10. Juli noch nicht eingegangen, darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen werden.

Wollen Sie trotz des fehlenden Bescheides die Maßnahme beginnen, müssen Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Auch dieser Antrag muss vor Beginn genehmigt werden. Es bietet sich daher an, den Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zusammen mit dem Antrag auf Förderung über den Fischmeister einzureichen.

Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns

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