´PS&K
Corona – Anträge für Fischereibetriebe
Kategorie: ´PS&K, COVID-19, Fischerei | 25. Juni 2020
Die Antragsformulare auf Überbrückungsbeihilfe für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit infolge des Ausbruchs von COVID-19 sind endlich da.
Die Anträge können ab sofort, spätestens bis zum 15. Juli 2020 gestellt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Erzeugerorganisation
- Gültige Fanglizenz des Betriebes
- Begründung bei nicht durchgängiger Stilllegung
- ggf. Vertretungsvollmacht oder Gesellschaftsvertrag
Das staatliche Fischereiamt Bremerhaven bittet darum, dass die Anträge über die Fischmeister eingereicht werden, damit diese den Antrag auf Selbstauskunft bei der BLE abschließend bearbeiten können.