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Steuern und Recht

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September 2021

Kategorie: Steuern und Recht | 9. Juni 2021

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als „Neustarthilfe Plus“ weitergeführt.

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Quelle: www.datev.de

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