Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Bundesgerichtshof zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

Kategorie: Recht | 19. Juni 2019

Schenken Eltern ihrer Tochter und dem nichtehelichen Lebensgefährten hohe Geldbeträge zur Finanzierung einer Immobilie, können sie bei einer nach weniger als zwei Jahren erfolgenden Trennung die Hälfte vom Lebensgefährten zurückverlangen. So entschied der BGH (Az. X ZR 107/16).

Weitere Informationen: Bundesgerichtshof zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

Quelle: www.datev.de

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