Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Kategorie: ´PS&K, COVID-19 | 8. September 2020

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.

Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.

 

WICHTIG:

Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital und kann nur mit Hilfe eines Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen zur Förderung stellt Ihnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung:

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