Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

Kategorie: ´PS&K, COVID-19 | 12. Februar 2021

Die Überbrückungshilfe für die dritte Phase, von November 2020 bis Juni 2021, kann ab sofort beantragt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläutern wieder die wesentlichen Fragen zur Handhabung in einem Fragenkatalog:

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