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Steuern und Recht

BGH zu falschem Datum: Formvorschriften kein Selbstzweck – Beschwerde war zulässig

Kategorie: Steuern und Recht | 18. September 2023

Trotz falschem Datum ist eine Beschwerde zulässig, wenn sich aus den Umständen ergibt, welcher Beschluss angegriffen werden soll, so der BGH (Az. XII ZB 432/22). Hierüber informiert die BRAK.

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Quelle: www.datev.de

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