Steuern und Recht
BGH zu falschem Datum: Formvorschriften kein Selbstzweck – Beschwerde war zulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 18. September 2023
Trotz falschem Datum ist eine Beschwerde zulässig, wenn sich aus den Umständen ergibt, welcher Beschluss angegriffen werden soll, so der BGH (Az. XII ZB 432/22). Hierüber informiert die BRAK.
Quelle: www.datev.de