Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

BGH: Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

Kategorie: Recht | 19. Juni 2019

Banken dürfen in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen auf oder von einem Girokonto am Bankschalter vorsehen, und zwar ohne dass dem Kunden zugleich im Wege einer sogenannten Freipostenregelung eine bestimmte Anzahl von unentgeltlichen Barein- und Barauszahlungen eingeräumt sein muss. So entschied der BGH (Az. XI ZR 768/17).

Weitere Informationen: BGH: Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Schüler nach Schulschluss auf dem Weg ins Sportinternat zum Mittagessen unfallversichert ... Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Schüler unfallversichert ist, der … [weiterlesen]

Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur ... Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während der … [weiterlesen]