Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

BFH: Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

Kategorie: Steuern und Recht | 4. April 2024

Der BFH entschied, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000Euro fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf dieser Aufwand also nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden, was insbesondere für Zweitwohnungsnutzer in teuren Metropolregionen nachteilig ist (Az. VI R 30/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Zustandekommen von Strom- und Gaslieferungsverträgen bei Vermietung der einzelnen Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge ... Der BGH hat entschieden, dass sich – bei Fehlen eines schriftlichen … [weiterlesen]

Gastgewerbeumsatz im Februar 2025 real um 1,7 % niedriger als im Vormonat ... Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025 nach vorläufigen Ergebnissen … [weiterlesen]