Steuern und Recht
BFH: Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Juli 2022
Ein inländisches Grundstück „gehört“ einer Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen ist. Dies entschied der BFH (Az. II R 44/18).
Quelle: www.datev.de