Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH zur Umsatzsteuer im Freizeitpark

Kategorie: Steuern | 24. Oktober 2018

Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob auf Eintrittsgelder, die für den Einlass in einen Freizeitpark entrichtet wurden, ganz oder teilweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet werden kann (Az. V R 6/16).

Weitere Informationen: BFH zur Umsatzsteuer im Freizeitpark

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neue Initiativen der EU-Kommission: Langzeitarbeitslosigkeit verringern, erschwinglichen Wohnraum schaffen ... Die EU-Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung neuer Wege zur … [weiterlesen]

Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert ... Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und … [weiterlesen]