Steuern
BFH zur Umsatzsteuer im Freizeitpark
Kategorie: Steuern | 24. Oktober 2018
Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob auf Eintrittsgelder, die für den Einlass in einen Freizeitpark entrichtet wurden, ganz oder teilweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet werden kann (Az. V R 6/16).
Weitere Informationen: BFH zur Umsatzsteuer im Freizeitpark
Quelle: www.datev.de