Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH zur Umsatzsteuer im Freizeitpark

Kategorie: Steuern | 24. Oktober 2018

Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob auf Eintrittsgelder, die für den Einlass in einen Freizeitpark entrichtet wurden, ganz oder teilweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet werden kann (Az. V R 6/16).

Weitere Informationen: BFH zur Umsatzsteuer im Freizeitpark

Quelle: www.datev.de

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