Steuern und Recht
BFH zur schuldbefreienden Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Dezember 2024
Zahlt der Drittschuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren schuldbefreiend auf ein Konto des späteren Insolvenzschuldners, vereinnahmt dieser das Entgelt für die von ihm umsatzsteuerpflichtig erbrachte Leistung abschließend, sodass keine Masseverbindlichkeit vorliegt. Dies entschied der BFH (Az. V R 17/23).
Quelle: www.datev.de