Steuern und Recht
BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mietzinsen für Mitarbeiterunterkünfte
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Mai 2026
Der BFH hatte zu klären, ob es sich bei zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemieteten Unterkünften um (fiktive) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt und ob eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ausgeschlossen ist (Az. III R 39/22).
Quelle: www.datev.de
