Steuern und Recht
BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten für Unterkünfte bei einem Personaldienstleistungsunternehmen
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Mai 2026
Der BFH hatte sich damit zu befassen, ob das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit dient und ob diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen darstellen (Az. III R 3/23).
Quelle: www.datev.de
