Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH zur doppelten Haushaltsführung: Kosten für Einrichtungsgegenstände voll abziehbar

Kategorie: Steuern | 6. Juni 2019

Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro und sind daher grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Dies entschied der BFH (Az. VI R 18/17).

Weitere Informationen: BFH zur doppelten Haushaltsführung: Kosten für Einrichtungsgegenstände voll abziehbar

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Cookies: Weiter Keine Entlastung durch Einwilligungsdienste ... Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. Mit … [weiterlesen]

Energielieferanten müssen klarer über Vertragsänderungen informieren ... Das LG Gera gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die … [weiterlesen]