Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH zur doppelten Haushaltsführung: Kosten für Einrichtungsgegenstände voll abziehbar

Kategorie: Steuern | 6. Juni 2019

Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro und sind daher grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Dies entschied der BFH (Az. VI R 18/17).

Weitere Informationen: BFH zur doppelten Haushaltsführung: Kosten für Einrichtungsgegenstände voll abziehbar

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

IT-Fachkräftemangel: Große Unternehmen setzen auf Künstliche Intelligenz ... Künstliche Intelligenz in der Softwareentwicklung oder ein KI-Chatbot, der bei PC-Problemen … [weiterlesen]

DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz ... Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz … [weiterlesen]