Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH zur Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung (§ 7h Abs. 2 EStG)

Kategorie: Steuern | 8. August 2018

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde, die wahrheitswidrig bescheinigt, dass an dem streitgegenständlichen Gebäude „Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen i. S. d. § 177 des Baugesetzbuchs“ durchgeführt worden seien, eine Bindungswirkung entfaltet, wenn es an einem solchen Gebot der Gemeinde mangelt (Az. IX R 27/17).

Weitere Informationen: BFH zur Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung (§ 7h Abs. 2 EStG)

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, Pappe- und Kartonabfälle erfolglos ... Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des … [weiterlesen]

Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung ... Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit … [weiterlesen]