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Steuern und Recht

BFH: Zuordnung eines in Bauplänen mit „Arbeiten“ bezeichneten Zimmers zum Unternehmen

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juni 2022

Für eine Zuordnung zum Unternehmen kann bei Gebäuden die Bezeichnung eines Zimmers als Arbeitszimmer in Bauantragsunterlagen jedenfalls dann sprechen, wenn dies durch weitere objektive Anhaltspunkte untermauert wird. So entschied der BFH (Az. XI R 28/21).

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Quelle: www.datev.de

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