Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Kategorie: Steuern | 19. September 2018

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zu versagen ist, wenn es sich bei der in der Rechnung angegebenen Adresse des leistenden Unternehmers nur um eine postalische Anschrift handelt und sich dort weder der Sitz noch die Betriebsstätte des Unternehmens befindet (Az. XI R 20/14).

Weitere Informationen: BFH zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Quelle: www.datev.de

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