Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Kategorie: Steuern | 19. September 2018

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zu versagen ist, wenn es sich bei der in der Rechnung angegebenen Adresse des leistenden Unternehmers nur um eine postalische Anschrift handelt und sich dort weder der Sitz noch die Betriebsstätte des Unternehmens befindet (Az. XI R 20/14).

Weitere Informationen: BFH zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Keine Verpflichtung einer Kommune zur Fortführung eines Großmarkts ... Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet eine Kommune nicht, einen als … [weiterlesen]

Abwehrrechte einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im beplanten Innenbereich ... Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Genehmigung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im … [weiterlesen]