Steuern
BFH: Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber
Kategorie: Steuern | 20. August 2018
Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt. Dies entschied der BFH (Az. IX R 9/17).
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Quelle: www.datev.de