Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

BFH: Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen

Kategorie: Steuern und Recht | 16. August 2024

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. des EURLUmsG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt (Az. I R 16/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2025 ... Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort … [weiterlesen]

Keine Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich ... Das VG Koblenz hat die Klage eines im Nebenerwerb tätigen Landwirts … [weiterlesen]