Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

Kategorie: Steuern | 19. September 2018

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Veräußerung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch vorliegt, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt, oder handelt es sich in diesem Fall um einen Gestaltungsmissbrauch (Az. VIII R 32/16).

Weitere Informationen: BFH: Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

Quelle: www.datev.de

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