Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

BFH: Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Kind

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Mai 2024

Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auch dann, wenn es nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist. Dies entschied der BFH (Az. III R 42/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

21. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer ... Der Beirat der WPK hat am 29. November 2024 die 21. … [weiterlesen]

Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer: Klage erfolglos ... Das VG Karlsruhe hat die Klage eines vietnamesischen Staatsangehörigen gegen die … [weiterlesen]