Steuern und Recht
BFH: Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Kind
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Mai 2024
Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auch dann, wenn es nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist. Dies entschied der BFH (Az. III R 42/22).
Quelle: www.datev.de