Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

Kategorie: Steuern | 28. November 2018

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob sich eine zunächst als „definitiv“ anzusehende Übertragung der wesentlichen Praxisgrundlagen einer Steuerberaterpraxis auf den Erwerber im Nachhinein als – der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Praxisveräußerung entgegenstehende – bloße Unterbrechung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit erweisen kann, wenn der Steuerberater 22 Monate nach der Veräußerung in derselben Stadt unter weitgehender Mitnahme seiner zuvor eingebrachten Mandate und teilweiser (Wieder-)Einstellung des bereits vor der Praxisübertragung bei ihm beschäftigt gewesenen Personals im Rahmen einer Einzelpraxis tätig wird (Az. VIII R 2/15).

Weitere Informationen: BFH: Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

Quelle: www.datev.de

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