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Steuern

BFH: Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Kategorie: Steuern | 7. November 2018

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob Hinterziehungszinsen wie die steuerliche Hauptschuld von der Restschuldbefreiung gem. § 302 Nr. 1 InsO ausgenommen bzw. in die Feststellung zum Rechtsgrund einer Steuerhinterziehung mit einbezogen sind (Az. VII R 24/17, VII R 25/17).

Weitere Informationen: BFH: Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Quelle: www.datev.de

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