Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

Kategorie: Steuern | 2. Mai 2019

Der BFH hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat mit Beschluss vom 13. Februar 2019 den EuGH insoweit um Klärung gebeten (Az.XI R 13/17).

Weitere Informationen: BFH: "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ... Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wurde … [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von Unternehmen voran ... Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen ZEW-Studie … [weiterlesen]