Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

Kategorie: Steuern | 2. Mai 2019

Der BFH hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat mit Beschluss vom 13. Februar 2019 den EuGH insoweit um Klärung gebeten (Az.XI R 13/17).

Weitere Informationen: BFH: "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG sowie § 22 Nr. 1a EStG ... Das BMF hat ein Schreiben veröffentlicht, das die einkommensteuerrechtliche Behandlung von … [weiterlesen]

Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen voraussichtlich unionsrechtswidrig ... Der BayVGH hat die landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen … [weiterlesen]