Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Kategorie: Steuern | 14. November 2018

Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen. Mit dieser Entscheidung verwirft der BFH dabei eine Verwaltungsanweisung des BMF (Az. V R 49/17).

Weitere Informationen: BFH: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Schüler nach Schulschluss auf dem Weg ins Sportinternat zum Mittagessen unfallversichert ... Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Schüler unfallversichert ist, der … [weiterlesen]

Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur ... Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während der … [weiterlesen]